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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Vermietung von Veranstaltungsräumen  
des Tagungshauses der Erzdiözese Salzburg in Wörgl


1. Geltungsbereich dieser AGB 
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen finden ausschließlich und vollinhaltlich auf alle Vereinbarungen zwischen der Vermieterin (dem Tagungshaus der Erzdiözese Salzburg, kurz: „Tagungshaus“) und ihren Vertragspartner*innen (im Folgenden kurz „Mieter*innen“ genannt) Anwendung, soweit nicht schriftlich Abweichendes vereinbart wurde.

2. Gültigkeit
Die AGB gelten darüber hinaus für alle zukünftigen Geschäfte zwischen den Vertragspartner*innen, ohne dass es eines erneuten Hinweises bedarf.
Mit Mieter*innen, die bereits Kund*innen des Tagungshauses waren, oder denen die AGB des Tagungshauses vorliegen, kommt der Vertrag bereits mit der verbindlichen Terminbestätigung zustande.
Die*Der Mieter*in gilt als allein verantwortliche*r Veranstalter*in. Ein Rechtsverhältnis besteht ausschließlich zwischen der*dem Veranstaltungsbesucher*in und der*dem Mieter*in.

3. Vertragsobjekt
Die Räume und Einrichtungen des Tagungshauses werden ausschließlich auf Grund der getroffenen Vereinbarung bereitgestellt und übergeben. Änderungen durch die*den Mieter*in bedürfen der Zustimmung des Tagungshauses. Gleiches gilt auch für die Befestigung von Dekorationen und Werbematerial am baulichen Objekt. Das Tagungshaus ist nicht verpflichtet, vorhandene Dekorationen und Hinweisschilder zu entfernen.
Das Vertragsobjekt wird in ordnungsgemäßem Zustand übergeben. Sofern die*der Mieter*in oder sein*e Vertreter*in bei Übernahme keine Beanstandung vorträgt, gilt es als einwandfrei übernommen. Die*Der Mieter*in hat offensichtliche und ihm bei der Übergabe erkennbare Mängel unverzüglich schriftlich zu melden.
Nach Vertragsende ist das Vertragsobjekt in den übernommenen Zustand zurückzusetzen. Eingebrachtes Inventar hat die*der Mieter*in auf eigene Kosten und Gefahr zu entfernen. Der Abbau und Abtransport der eingebrachten Gegenstände muss bis zum vertraglich bestimmten Zeitpunkt beendet sein, widrigenfalls ist das Tagungshaus berechtigt, die eingebrachten Gegenstände zu Lasten und auf Gefahr der*des Mieter*s*in entfernen zu lassen.

4. Vertragszweck – Weitergabe von Rechten
Das Vertragsobjekt darf vom Mieter nur für den vereinbarten Vertragszweck und im vereinbarten Umfang genutzt werden. Eine auch nur teilweise Weitergabe von Rechten bedarf der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung des Tagungshauses. Im Falle der genehmigten Weitergabe von Rechten, haftet die*der Mieter*in dem Tagungshaus gegenüber.

5. Benützungsbedingungen – Veranstaltungsabwicklung
5.1
Sämtliche Objekte, Flächen, Räume etc. sind widmungsgemäß fachmännisch und pfleglich zu behandeln. 
5.2
Geltende Sicherheitsbestimmungen für öffentliche Gebäude sind einzuhalten.
Das Tagungshaus ist berechtigt, den Zutritt zum Mietobjekt zu verweigern, wenn sich Personen nicht an die Anweisungen des Tagungshauses halten.
In allen Räumlichkeiten besteht Rauchverbot.
5.3
Das Einbringen von Gegenständen ist nur mit Zustimmung des Tagungshauses erlaubt.
Über die Art und die Zeit der Anlieferung bzw. Einstellung ist im Vorhinein mit dem Tagungshaus das Einvernehmen herzustellen. Das Mitführen von Waffen und meldepflichtigen Gegenständen ist verboten.
5.4.
Die Verwendung von Geräten und Maschinen, die nicht vom Tagungshaus zur Verfügung gestellt werden, ist nur mit dessen Zustimmung erlaubt. Eine Ausnahme bilden Laptops und Beamer. Für Schäden, die durch die Verwendung eigener Geräte und Maschinen entstehen, haftet ausschließlich die*der Mieter*in. Der Zugang zum Internet darf im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen am eigenen Gerät erfolgen. Das Internet darf nicht kommerziell und nur im vereinbarten Rahmen verwendet werden. Für eine widerrechtliche Verwendung haftet die*der Mieter*in.
5.5
Die Benützung und das Betreten von Räumen, Anlagen oder Flächen, die nicht Vertragsgegenstand sind, sind der*dem Mieter*in grundsätzlich untersagt.
Das Betreten des Hauses erfolgt auf eigene Gefahr.
5.6.
Das Tagungshaus haftet nicht für Gardarobenstücke.
Das Tagungshaus garantiert nicht die Bereitstellung von Parkplätzen für die Besucher*innen der jeweiligen Veranstaltung.
Für abgestellte Fahrzeuge etc. bestehen keine Versicherungen seitens des Tagungshauses.
Soweit in den AGB nicht anders festgelegt, gelten die Bestimmungen der StVO.
5.7.
Die*Der Mieter*in hat während der Vertragsdauer dafür zu sorgen, dass sie*er selbst, oder ein*e Bevollmächtigte*r, stets anwesend bzw. leicht erreichbar ist. Im Falle von Nichterreichbarkeit ist das Tagungshaus ermächtigt, zweckdienliche Maßnahmen auf Gefahr und Rechnung der*des Mieter*s*in zu veranlassen.
5.8.
Das Verteilen von Waren, Lebensmitteln, Getränken etc. ist – außer im Falle anderslautender Vereinbarungen – grundsätzlich nicht gestattet. Die*Der Mieter*in haftet, falls ihm die Verteilung von Druckschriften usw. gestattet wurde, für die Bezahlung der vorgeschriebenen behördlichen Abgaben.
Ein erhöhter Reinigungsaufwand ist von der*dem Mieter*in gesondert zu vergüten.
Ein allfälliger Kartenvertrieb erfolgt auf Rechnung der*des Miete*s*in, welcher auch dafür Sorge zu tragen hat, dass eine allfällig notwendige Meldung bei der AKM erfolgt und die Gebühren entrichtet werden.
5.9
Das Tagungshaus ist berechtigt, auch während der Vertragsdauer kurze Besichtigungen in den der*des Miete*s*in benützten Räumlichkeiten durchzuführen, soweit hierdurch nicht berechtigte Interessen der*des Miete*s*in erheblich beeinträchtigt werden.
5.10
Tiere dürfen nur mit Genehmigung des Tagungshauses mitgenommen werden.

6. Werbung und Presse
Die Veranstaltungsbewerbung ist grundsätzlich Sache des*der Mieter*s*in. Werbung im Bestandsobjekt bedarf der vorherigen Zustimmung des Tagungshauses. Das Tagungshaus ist zur Ablehnung einer Veröffentlichung berechtigt, wenn diese das Öffentlichkeitsbild des Tagungshauses schädigen kann oder sonstigen gewichtigen Interessen des Tagungshauses widerspricht.

7. Vertragsrücktritt seitens des Mieters – Wegfall der Vermietung
Führt die*der Mieter*in eine Veranstaltung nicht durch, hat er folgende Stornogebühr zu bezahlen.
Ab 3 Wochen vor Veranstaltungsbeginn 10% Bearbeitungsgebühr.
Ab 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn 50% der vereinbarten Raummiete.
Bei Nichtstornierung und Nichterscheinen am Veranstaltungstag 100% der vereinbarten Raummiete. 
Bei Einmietungen, welche Kurse mit einer Dauer von mindestens drei Wochen betreffen, werden separate Stornobedingungen vereinbart:
3 Monate bis 2 Monate vor Kursbeginn 10% der Gesamtsumme
2 Monate bis 1 Monat vor Kursbeginn 40 % der Gesamtsumme
1 Monat bis 15 Tage vor Kursbeginn 60 % der Gesamtsumme
15 Tage bis 1 Woche vor Kursbeginn 80 % der Gesamtsumme 
1 Woche bis Kursbeginn 100 % der Gesamtsumme.

Für den Fall, dass die vertraglich vereinbarte Veranstaltung infolge nachgewiesener höherer Gewalt nicht stattfinden kann, trägt die*der Mieter*in die ihm bis dahin entstandenen Kosten selbst. Bereits bezahlte Raummieten werden in diesem Fall retourniert.


8. Rücktritt durch das Tagungshaus
Im Falle von wesentlichen Vertragsverletzungen seitens der*des Mieter*s*in ist das Tagungshaus zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Das ist beispielsweise der Fall, wenn
- Zahlungen nicht rechtzeitig erfolgen
- Veranstaltungsprogramme wesentlich geändert werden
- behördliche Genehmigungen fehlen
- die Sicherheit der Besucher*innen gefährdet ist
- Veranstaltungen den Werten und Zielen der katholischen Kirche widersprechen


9. Haftungsbestimmungen
9.1
Die*Der Mieter*in trägt das gesamte Risiko und die volle Verantwortung für die Durchführung der Veranstaltung.

9.2.
Das Tagungshaus übernimmt keine Verantwortung für die Einhaltung der die*den Mieter*in treffenden gesetzlichen Bestimmungen aller Art.

9.3.
Das Tagungshaus übernimmt keine Haftung für Unfälle. 

9.4
Das Tagungshaus übernimmt keine Haftung für während oder im Zusammenhang mit der Veranstaltung abhanden gekommenen Gegenständen aller Art.

9.5
Das Tagungshaus haftet nicht für indirekte Schäden und Verdienstentgang.

10. Sonstiges
- Sämtliche zwischen dem Tagungshaus und der*dem Mieter*in getroffenen Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform.
- Allen Verträgen liegt österreichisches Recht zugrunde.
- Etwaige Ansprüche des*der Mieter*s*in gegen das Tagungshaus sind innerhalb von 6 Monaten nach Ende der Veranstaltung schriftlich geltend zu machen, widrigenfalls sie als verfallen gelten. 
- Eine allfällige Ungültigkeit eines oder mehrerer Punkte dieser AGB führen nicht zu einer Unwirksamkeit der Übrigen.

11. Rechtsform
Das Tagungshaus der Erzdiözese Salzburg ist eine Körperschaft öffentlichen Rechts im Rahmen der Erzdiözese Salzburg und unter der Steuernummer 120/0293 (Erzdiözese Salzburg) registriert. 

12. Gerichtsstand
Für allfällige Streitigkeiten aus diesen AGB gilt als Gerichtsstand das sachlich zuständige Bezirksgericht in Kufstein als vereinbart.
Stand: 12.06.2019

Tagungshaus der Erzdiözese Salzburg
Brixentaler Straße 5 | A 6300 Wörgl
+43 (0)533274146
info@tagungshaus.at